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Thema: Re:AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank? | Antwort auf: AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank? von Sascha | |
> >Steht so in den Kontoauszügen bei einer PayPal-Rückzahlung. > >"Dabei handelt es sich tatsächlich um eine zusätzliche Meldepflicht, die über die >zusammenfassende Meldung (ZM) ausländischer Umsätze hinausgeht und statistischen >Zwecken dient." Aha. > >"Meldepflichtig sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen >einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von >der Meldepflicht ausgenommen. > >Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für Warenein- oder -ausfuhren. Zahlungen >für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig. > >Wenn du ein Konto im Ausland besitzt, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses >Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen >beantwortet die Hotline der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer." Frage mich, wozu das dient, Geldwäschegesetz? Oder geht es einfach um die Import-Export-Bilanz, bzw Inland-Auslandstransaktionen, um zu gucken, wie das Geld fließt bezüglich Inflation und Wechselkurse? Ruf doch mal an. |
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