Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.12.2022 03:17 Uhr
Thema: AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank? Antwort auf: Wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt, bleibt duhm. von Don Cosmo

Steht so in den Kontoauszügen bei einer PayPal-Rückzahlung.

"Dabei handelt es sich tatsächlich um eine zusätzliche Meldepflicht, die über die
zusammenfassende Meldung (ZM) ausländischer Umsätze hinausgeht und statistischen
Zwecken dient." Aha.

"Meldepflichtig sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen
einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von
der Meldepflicht ausgenommen.

Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für  Warenein- oder -ausfuhren. Zahlungen
für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig.

Wenn du ein Konto im Ausland besitzt, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses
Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen
beantwortet die Hotline der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer."
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