PUH  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 01.11.2021 09:01 Uhr
Thema: Re:Unterhaltszahlung: BGH nimmt Großeltern in die Pflicht Antwort auf: Unterhaltszahlung: BGH nimmt Großeltern in die Pflicht von Sascha
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>"Geschiedene Väter oder Mütter mit wenig Geld, aber vermögenden Eltern haben
>gegenüber ihren eigenen Kindern geringere Unterhaltspflichten. Das hat der
>Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Sind finanziell leistungsfähige
>Großeltern vorhanden, müssen diese formal einen Teil des Unterhaltes für das
>Enkelkind zahlen, teilte das Gericht mit. Dem Vater oder der Mutter bleibe
>dann ein höherer Selbstbehalt."
>
>[https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-geschiedene-vaeter-und-muetter-mit.1939.de.html?drn:news_id=1316410]
>
>Na die werden sich freuen. Vor allem, dass das alles vom Sohn ausging.


Das ist vor allem toll, wenn man zahlen muss für jemand, den man mittlerweile nicht mehr ausstehen kann (dürfte beim Kind jetzt selten sein, aber man zahlt ja an den ehemaligen Ehepartner.)
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