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Thema: Unterhaltszahlung: BGH nimmt Großeltern in die Pflicht | Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama | |
"Geschiedene Väter oder Mütter mit wenig Geld, aber vermögenden Eltern haben gegenüber ihren eigenen Kindern geringere Unterhaltspflichten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Sind finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden, müssen diese formal einen Teil des Unterhaltes für das Enkelkind zahlen, teilte das Gericht mit. Dem Vater oder der Mutter bleibe dann ein höherer Selbstbehalt." [https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-geschiedene-vaeter-und-muetter-mit.1939.de.html?drn:news_id=1316410] Na die werden sich freuen. Vor allem, dass das alles vom Sohn ausging. |
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