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Thema: Re:Kein Schadenersatz bei Harter Landung | Antwort auf: Kein Schadenersatz bei Harter Landung von Sascha | |
> >"Eine unsanfte Landung ist kein "Unfall". Entspricht sie dem normalen Betrieb, >können Fluggäste daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat >heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Im konkreten Fall >verklagt eine Passagierin aus Österreich die österreichische Fluggesellschaft >Altenrhein. Sie fordert Schadensersatz. Aufgrund der harten Landung ihres >Fluges von Wien nach St. Gallen habe sie einen Bandscheibenvorfall erlitten. > >Die Klägerin behauptet, die "harte Landung" auf dem Flughafen sei ein Unfall >im Sinne des Artikel 17 des Übereinkommens von Montreal, wonach Fluglinien für >Schäden durch einen "Unfall" an Bord aufkommen. Damit aber habe sie einen >Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 69.000 Euro." > >[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-harte-landung- >101.html] > >Man kann es ja mal versuchen. Habe mal gelesen, harte Landung = gute Landung. Weil das Flugzeug dann sicherer am Boden rollt. Dabei denkt man eher umgekehrt. |
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