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Thema: Kein Schadenersatz bei Harter Landung | Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama | |
"Eine unsanfte Landung ist kein "Unfall". Entspricht sie dem normalen Betrieb, können Fluggäste daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Im konkreten Fall verklagt eine Passagierin aus Österreich die österreichische Fluggesellschaft Altenrhein. Sie fordert Schadensersatz. Aufgrund der harten Landung ihres Fluges von Wien nach St. Gallen habe sie einen Bandscheibenvorfall erlitten. Die Klägerin behauptet, die "harte Landung" auf dem Flughafen sei ein Unfall im Sinne des Artikel 17 des Übereinkommens von Montreal, wonach Fluglinien für Schäden durch einen "Unfall" an Bord aufkommen. Damit aber habe sie einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 69.000 Euro." [https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-harte-landung- 101.html] Man kann es ja mal versuchen. |
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