Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.10.2015 13:49 Uhr
Thema: Re:Archiveintrag, 20.10.2015 Antwort auf: Re:Archiveintrag, 20.10.2015 von Knut
>Von wem hattest Du denn die Finanzierungszusage?
>(Ich dachte die bekommt man nur von der Bank, bei der man dann den Kredit abschliesse, scheint nicht so zu sein)
>oder ist die hier in Deinem Fall gar keine Voraussetzung für den Kauf, da Kauf ja unter Verwandten?


Kauf ist es nicht, die Wohnung wurde mir überlassen und ich zahle nun meinen Bruder aus. Eigentümer bin ich auch schon (also ... fast. Das Amtsgericht/Grundbuchamt müssen das nur noch bestätigen), insofern brauche ich nur das OK seitens Grundbuchamt/Amtsgericht, daß die Wohnung nicht anderweitig belastet ist, damit der Kredit bewilligt wird. Und mit dem bewilligten Kredit kann ich dann beim Notar die Grundschuld eintragen lassen, damit die Bank entsprechend abgesichert ist.

So ... hab ich es zumindest verstanden. Das ist aber auch alles komplex.
Eintragung der Grundschuld sind dann flockige 1.300 Euro. Nunja, mein Bruder hat für seine Unterschrift beim Notar um die Ecke auch 70+Steuern gezahlt, wo der nur daneben sitzt und zuschaut, wie er unterschreibt.

cheers
DON
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