PUH  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 13.05.2021 09:16 Uhr
Thema: Re:Kein Schadenersatz bei Harter Landung Antwort auf: Kein Schadenersatz bei Harter Landung von Sascha
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>"Eine unsanfte Landung ist kein "Unfall". Entspricht sie dem normalen Betrieb,
>können Fluggäste daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat
>heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Im konkreten Fall
>verklagt eine Passagierin aus Österreich die österreichische Fluggesellschaft
>Altenrhein. Sie fordert Schadensersatz. Aufgrund der harten Landung ihres
>Fluges von Wien nach St. Gallen habe sie einen Bandscheibenvorfall erlitten.
>
>Die Klägerin behauptet, die "harte Landung" auf dem Flughafen sei ein Unfall
>im Sinne des Artikel 17 des Übereinkommens von Montreal, wonach Fluglinien für
>Schäden durch einen "Unfall" an Bord aufkommen. Damit aber habe sie einen
>Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 69.000 Euro."
>
>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-harte-landung- >101.html]
>
>Man kann es ja mal versuchen.


Habe mal gelesen, harte Landung = gute Landung. Weil das Flugzeug dann sicherer am Boden rollt. Dabei denkt man eher umgekehrt.
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