Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 13.05.2021 06:38 Uhr
Thema: Kein Schadenersatz bei Harter Landung Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama

"Eine unsanfte Landung ist kein "Unfall". Entspricht sie dem normalen Betrieb,
können Fluggäste daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat
heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Im konkreten Fall
verklagt eine Passagierin aus Österreich die österreichische Fluggesellschaft
Altenrhein. Sie fordert Schadensersatz. Aufgrund der harten Landung ihres
Fluges von Wien nach St. Gallen habe sie einen Bandscheibenvorfall erlitten.

Die Klägerin behauptet, die "harte Landung" auf dem Flughafen sei ein Unfall
im Sinne des Artikel 17 des Übereinkommens von Montreal, wonach Fluglinien für
Schäden durch einen "Unfall" an Bord aufkommen. Damit aber habe sie einen
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 69.000 Euro."

[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-harte-landung- 101.html]

Man kann es ja mal versuchen.
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