Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.07.2020 08:58 Uhr
Thema: Re:Bundestag verabschiedet "Lex Cum-Ex" Antwort auf: Bundestag verabschiedet "Lex Cum-Ex" von Sascha
>Überraschung!

Nun, nachvollziehen kann man es schon, wenn man den Abschnitt hier liest:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt auf Anfrage, mit dem neuen Gesetz könnten noch nicht verjährte Taterträge nun länger eingezogen werden. Was bereits verjährte Fälle anbelangt, seien ihm die Hände gebunden. "Für bereits verjährte Steueransprüche ist eine Einziehung nicht zulässig", hieß es aus dem Ministerium. Grund sei das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip.

Für belastende Gesetze gelte ein grundsätzliches Verbot einer Rückwirkung. Mit anderen Worten: Wer von einem Gesetz betroffen ist, muss darauf vertrauen können. Der Gesetzgeber darf deshalb normalerweise nicht rückwirkend die Regeln ändern.


Andererseits könnte man es auch probieren:

Der Universitätsprofessor sieht durchaus Chancen, dass das neue Gesetz auch ohne zeitliche Beschränkung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte. Warum das BMF nicht zumindest den Versuch unternimmt, ein solches Gesetz zu erlassen, kann er nicht nachvollziehen. Ein Vertrauen darauf, Vermögensvorteile aus strafbaren Cum-Ex-Geschäften behalten zu dürfen, sei verfassungsrechtlich nicht schutzwürdig. Der Gesetzgeber verzichte ohne juristische Not auf ein Stück politische Wirkmacht.

Naja, am Ende wären die Kohlen wahrscheinlich eh wieder sonstwo versickert oder die Firmen hätten mit Insolvenz und Co gewimmert, wenn sie die Abgaben hätten zahlen müssen.
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