Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.07.2020 04:21 Uhr
Thema: Bundestag verabschiedet "Lex Cum-Ex" Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama

(...)

"Doch das Scholz-Ministerium brachte darin auch neue Bestimmungen auf den
Weg, die manche als "Lex Cum-Ex" bezeichnen - etwa den neuen Paragraph 375a
in Deutschlands "Steuergrundgesetz", der Abgabenordnung. Die neue Bestimmung
soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Cum-Ex-Beute von Banken und
anderen Beteiligten nach einer Verurteilung einzuziehen. Und zwar auch dann
noch, wenn die Fälle steuerlich bereits verjährt sind. Bislang war diese
Frage nicht klar geregelt - und hochumstritten.

So gut der neue Paragraph wohl gemeint war, so schwerwiegende Folgen dürfte
seine konkrete Ausgestaltung jetzt haben. Nach Recherchen von WDR und
"Süddeutscher Zeitung" (SZ) bewirkt das neue Gesetz in vielen Fälle genau das
Gegenteil. Milliarden an Steuergeldern, die sich Banker, Aktienhändler und
Berater mit ihren Cum-Ex-Geschäften ergaunert haben, sind demnach verloren.
Selbst, wenn die Täter verurteilt würden, dürften die beteiligten Finanzfirmen
in diesen Fällen ihre Beute behalten: Steuergeld, das ihnen nicht zusteht."

[http://www.tagesschau.de/cum-ex-139.html]

Überraschung!
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