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Thema: Bundestag verabschiedet "Lex Cum-Ex" | Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama | |
(...) "Doch das Scholz-Ministerium brachte darin auch neue Bestimmungen auf den Weg, die manche als "Lex Cum-Ex" bezeichnen - etwa den neuen Paragraph 375a in Deutschlands "Steuergrundgesetz", der Abgabenordnung. Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Cum-Ex-Beute von Banken und anderen Beteiligten nach einer Verurteilung einzuziehen. Und zwar auch dann noch, wenn die Fälle steuerlich bereits verjährt sind. Bislang war diese Frage nicht klar geregelt - und hochumstritten. So gut der neue Paragraph wohl gemeint war, so schwerwiegende Folgen dürfte seine konkrete Ausgestaltung jetzt haben. Nach Recherchen von WDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) bewirkt das neue Gesetz in vielen Fälle genau das Gegenteil. Milliarden an Steuergeldern, die sich Banker, Aktienhändler und Berater mit ihren Cum-Ex-Geschäften ergaunert haben, sind demnach verloren. Selbst, wenn die Täter verurteilt würden, dürften die beteiligten Finanzfirmen in diesen Fällen ihre Beute behalten: Steuergeld, das ihnen nicht zusteht." [http://www.tagesschau.de/cum-ex-139.html] Überraschung! |
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