Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 31.08.2019 04:20 Uhr
Thema: Re:Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag Antwort auf: Re:Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag von dixip

> ich versteh das irgendwie nicht. Also kann ich am Smart-TV heute weiteres Zeug
> einblenden, während ich etwa ZDF gucke??? Und in Zukunft muss ich dann aufhören,
> ZDF zu gucken, wenn ich ne App starte, die grds. auch als Zusatzeinblendung
> irgendwo fungieren würde.


Irgendwie ist das wohl so gedacht, bzw. stellt dann das Bild in Bild eine
Rechteverletzung dar, weil du dich wahrscheinlich auf den einen Sender
konzentrieren sollst in seiner ganzen Schönheit.

> Der alte TV meiner Eltern von vor 20 Jahren konnte aus dem Videotext eine Uhr
> einblenden, so mit der typischen Videotext-Schriftart, etwas vergrößert. Das
> wäre dann offensichtlich auch verboten.


Kenne ich auch, hatte ich aber nur bei einem oder zwei
Fernsehern wo ich in meinem Leben Zugriff hatte.

> Naja, alte Menschen versuchen veraltete Technologien und Dienste irgendwie zu
> retten. Hat der Musik-CD und vielen anderen auch nicht geholfen. Dummerweise
> rettet endlos Staatsknete den ÖR (und nein @Felix, brauchen wir nicht im Detail
> zu diskutieren. Es fehlt einfach jeglicher "Anpassungsdruck" beim ÖR an eine
> veränderte Welt, wenn sie mit einer Zwangsabgabe in selbst gewünschter Höhe
> versorgt werden und Politiker der Ü60-Generation darüber entscheiden, die mit
> TV aufgewachsen sind und die 20-Uhr-Tagesschau weiter für den Nabel der
> Informationswelt halten (was sie qualitativ wahrscheinlich auch noch mit ist,
> wobei ich sie nicht mehr regelmäßig gucke und öfter den Eindruck gewinne, dass
> die Modernisierung zu Lasten der Qualität geht).


Die stehen halt unter Druck, das Geld wird halt immer weniger. Also
das Geld für's Programm, landet doch immer mehr in den Pensionen.

***Diese Nachricht wurde von Sascha am 31.08.2019 04:21 bearbeitet.***
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