dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 30.08.2019 17:41 Uhr
Thema: Re:Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag Antwort auf: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag von Sascha
>wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen Anwender zwei Programme gleichzeitig
>ansehen können, sollen ohne Erlaubnis der Rundfunkanstalten gar nicht mehr zulässig
>sein."


ich versteh das irgendwie nicht. Also kann ich am Smart-TV heute weiteres Zeug einblenden, während ich etwa ZDF gucke??? Und in Zukunft muss ich dann aufhören, ZDF zu gucken, wenn ich ne App starte, die grds. auch als Zusatzeinblendung irgendwo fungieren würde.

Der alte TV meiner Eltern von vor 20 Jahren konnte aus dem Videotext eine Uhr einblenden, so mit der typischen Videotext-Schriftart, etwas vergrößert. Das wäre dann offensichtlich auch verboten.

Naja, alte Menschen versuchen veraltete Technologien und Dienste irgendwie zu retten. Hat der Musik-CD und vielen anderen auch nicht geholfen.
Dummerweise rettet endlos Staatsknete den ÖR (und nein @Felix, brauchen wir nicht im Detail zu diskutieren. Es fehlt einfach jeglicher "Anpassungsdruck" beim ÖR an eine veränderte Welt, wenn sie mit einer Zwangsabgabe in selbst gewünschter Höhe versorgt werden und Politiker der Ü60-Generation darüber entscheiden, die mit TV aufgewachsen sind und die 20-Uhr-Tagesschau weiter für den Nabel der Informationswelt halten (was sie qualitativ wahrscheinlich auch noch mit ist, wobei ich sie nicht mehr regelmäßig gucke und öfter den Eindruck gewinne, dass die Modernisierung zu Lasten der Qualität geht).
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