Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 30.08.2019 04:28 Uhr
Thema: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo

"Die Vorschriften im geplanten Staatsvertrag sind weit gefasst: TV-Sender müssen
Überblendungen und Skalierungen audiovisueller Mediendienste laut der Skizze der
Länder künftig auf smarten Fernsehgeräten ausdrücklich genehmigen. Nutzer dürften
solche "Overlays" nur noch im Einzelfall in Eigenregie veranlassen. Funktionen
wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen Anwender zwei Programme gleichzeitig
ansehen können, sollen ohne Erlaubnis der Rundfunkanstalten gar nicht mehr zulässig
sein."

[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Ueberblendungsverbot-im-Medienstaatsvertrag-schiesst-uebers-Ziel-hinaus-4510231.html]

Irgendwie ist mittlerweile jeder Tag ein 1. April.
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