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Thema: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag | Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo | |
"Die Vorschriften im geplanten Staatsvertrag sind weit gefasst: TV-Sender müssen Überblendungen und Skalierungen audiovisueller Mediendienste laut der Skizze der Länder künftig auf smarten Fernsehgeräten ausdrücklich genehmigen. Nutzer dürften solche "Overlays" nur noch im Einzelfall in Eigenregie veranlassen. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen Anwender zwei Programme gleichzeitig ansehen können, sollen ohne Erlaubnis der Rundfunkanstalten gar nicht mehr zulässig sein." [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Ueberblendungsverbot-im-Medienstaatsvertrag-schiesst-uebers-Ziel-hinaus-4510231.html] Irgendwie ist mittlerweile jeder Tag ein 1. April. |
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