ACG  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.05.2017 10:30 Uhr
Thema: Re:Frau verklagt Hotel nach Affäre Antwort auf: Frau verklagt Hotel nach Affäre von Sascha
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>"Unter der Überschrift "Väterroulette" hat das Amtsgericht München seine
>Entscheidung zu der ungewöhnlichen Klage einer Frau aus Halle veröffentlicht.
>Die Frau hatte sich im Juni 2010 gemeinsam mit einem "männlichen Begleiter"
>für vier Tage in einem Hotel eingemietet. Rund neun Monate später brachte
>sie den Jungen Joel zur Welt.
>
>Der Vater von Joel könnte jener Mann aus den gemeinsamen Hoteltagen gewesen
>sein, so dachte offenbar die Frau. Das Problem war nur: Sie wusste so gut
>wie gar nichts über ihn.
>
>Michael hieß er der Unbekannte. Oder präziser: Unter diesem Namen war er der
>Frau bekannt. Kein Nachname, keine Adresse. Sie hatten ein Zimmer in der
>zweiten Etage des Hotels gemietet. Mehr Informationen hatte die Frau nicht.
>
>Sie verlangte also von dem Hotel die Anschrift und den vollständigen Namen
>des Mannes, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Doch das Hotel
>weigerte sich. In dem betreffenden Zeitraum seien vier Männer mit dem Namen
>Michael im Hotel gewesen. Es bestünde kein Anspruch auf Auskunft.
>
>Die Frau klagte laut "Abendzeitung" gegen die in München ansässige Hotelkette
>vor dem Amtsgericht München - und scheiterte. "Das Recht der betroffenen Männer
>auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie"
>überwiege die Rechte der Klägerin, entschied das Gericht. Die betroffenen Männer
>hätten das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre.
>
>Da die Frau nicht in der Lage sei, ihren Michael näher zu beschreiben, bestehe
>die Gefahr, dass die Datenauskunft "ins Blaue hinein erfolgen würde", so das
>Gericht. "Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es
>sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche
>Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich
>bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt“."
>
>Das Urteil fiel bereits im Oktober, wurde aber erst am Freitag veröffentlicht.
>Es ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht mitteilte."
>
>oO
>
>Ob das wieder kassiert wird?


Ich hoffe nicht. Ich halte auch nix von der Samenspendersache. Wobei das hier natürlich anders gelagert ist. Pech. Muß sie ihrem Kind halt früh erklären was eine Prostituierte ist. Und das Verhütung wichtig ist.
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