Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.05.2017 06:02 Uhr
Thema: Frau verklagt Hotel nach Affäre Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

"Unter der Überschrift "Väterroulette" hat das Amtsgericht München seine
Entscheidung zu der ungewöhnlichen Klage einer Frau aus Halle veröffentlicht.
Die Frau hatte sich im Juni 2010 gemeinsam mit einem "männlichen Begleiter"
für vier Tage in einem Hotel eingemietet. Rund neun Monate später brachte
sie den Jungen Joel zur Welt.

Der Vater von Joel könnte jener Mann aus den gemeinsamen Hoteltagen gewesen
sein, so dachte offenbar die Frau. Das Problem war nur: Sie wusste so gut
wie gar nichts über ihn.

Michael hieß er der Unbekannte. Oder präziser: Unter diesem Namen war er der
Frau bekannt. Kein Nachname, keine Adresse. Sie hatten ein Zimmer in der
zweiten Etage des Hotels gemietet. Mehr Informationen hatte die Frau nicht.

Sie verlangte also von dem Hotel die Anschrift und den vollständigen Namen
des Mannes, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Doch das Hotel
weigerte sich. In dem betreffenden Zeitraum seien vier Männer mit dem Namen
Michael im Hotel gewesen. Es bestünde kein Anspruch auf Auskunft.

Die Frau klagte laut "Abendzeitung" gegen die in München ansässige Hotelkette
vor dem Amtsgericht München - und scheiterte. "Das Recht der betroffenen Männer
auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie"
überwiege die Rechte der Klägerin, entschied das Gericht. Die betroffenen Männer
hätten das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre.

Da die Frau nicht in der Lage sei, ihren Michael näher zu beschreiben, bestehe
die Gefahr, dass die Datenauskunft "ins Blaue hinein erfolgen würde", so das
Gericht. "Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es
sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche
Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich
bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt“."

Das Urteil fiel bereits im Oktober, wurde aber erst am Freitag veröffentlicht.
Es ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht mitteilte."

oO

Ob das wieder kassiert wird?
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