Felix Deutschland  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.02.2017 21:10 Uhr
Thema: Re:Untervermieter zahlt NK nicht zurück Antwort auf: Re:Untervermieter zahlt NK nicht zurück von Samiel
>>>Der Streitwert ist ja sehr klein für nen Anwalt. Hast du noch irgendwas, was er kriegt? Restmiete oder so? Was du dann einfach einbehalten kannst. Oder ne Überweisung in den letzten 6 Wochen (dank SEPA kannst du die zurückrufen). Soll ER doch zum Anwalt gehen.
>>
>>Nö, nichts dergleichen. Sag ich ja, Streitwert ist gering, aber ich sehe auch nicht ein, warum ich auf dessen NK-Abrechnung im nächsten Jahr warten soll. Wir können das Geld schon gebrauchen. Nervige Situation einfach.
>
>Ist schon kacke, kennste nicht vielleicht irgendeinen Juristen, der da mal ein formelles Schreiben aufsetzen kann? Das wirkt vielleicht schon.


Mmmh... nicht wirklich bzw. niemanden den ich jetzt drum bitten würde. Ist halt blöd, muss man mit leben, aber ich werd jetzt auch nicht verhungern. Hab mich nur heute mittag sau drüber aufgeregt, weil der dumme Penis letzten Januar schon nervte mit seinen Aktionen und erst zwei Wochen, nach mehrmaliger Aufforderung, aus den Latschen kam mit der Kaution, während wir halt gerade Arbeitsmäßig beide voll eingebunden waren. Ich will einfach mit dem Typen nie wieder was zu tun haben, weil er mir auf den Sack geht. Das wir das Geld schon auch gebrauchen könnten, spielt da natürlich auch eine Rolle.

>Ansonsten ein Finanztip: Eine der beiden Switches stornieren und wie das Präkariat gemeinsam auf der gleichen Konsole spielen.

Das wird halt spannend, ob die überhaupt ankommen. Wird bei uns beiden mehr so Glücksspiel, vong Kontodeckung her. Muahaha.
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