Samiel  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.02.2017 20:07 Uhr
Thema: Re:Untervermieter zahlt NK nicht zurück Antwort auf: Re:Untervermieter zahlt NK nicht zurück von Felix Deutschland
>>Der Streitwert ist ja sehr klein für nen Anwalt. Hast du noch irgendwas, was er kriegt? Restmiete oder so? Was du dann einfach einbehalten kannst. Oder ne Überweisung in den letzten 6 Wochen (dank SEPA kannst du die zurückrufen). Soll ER doch zum Anwalt gehen.
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>Nö, nichts dergleichen. Sag ich ja, Streitwert ist gering, aber ich sehe auch nicht ein, warum ich auf dessen NK-Abrechnung im nächsten Jahr warten soll. Wir können das Geld schon gebrauchen. Nervige Situation einfach.


Ist schon kacke, kennste nicht vielleicht irgendeinen Juristen, der da mal ein formelles Schreiben aufsetzen kann? Das wirkt vielleicht schon. Ansonsten ein Finanztip: Eine der beiden Switches stornieren und wie das Präkariat gemeinsam auf der gleichen Konsole spielen.
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