D@niel  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.05.2016 10:40 Uhr
Thema: "Um Kosten zu sparen" Antwort auf: BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung von Sascha
Da sollte ins Urteil einfließen, dass die Studios die Preise natürlich absichtlich so gestalten, dass ein kurzer Vertrag (und auch da sprechen wir von mind. einem halben Jahr) absolut überzogen ist. Es wird weiterhin sogar davon ausgegangen, dass man den 2-Jahres-Vertrag abschließen will.

Es ist ja bei solchen Dienstleistungen nicht so, dass das Studio irgendeine Leistung erbringt, die sich nur amortisiert, wenn ein Mitglied lange da ist. Die verdienen vom ersten Tag an an JEDEM Mitglied. Dazu kommt noch eine Aufnahmegebühr, deren Höhe sich nicht an irgendeiner Leistung bemisst, sondern frei erfunden ist. Häufig kommt noch eine Trainer-Pauschale hinzu. In meinem Fall ist die komplett ohne definierte Gegenleistung. Natürlich ist das nur eine versteckte Preiserhöhung, damit man draußen auf dem Banner und auf Flyern weiter mit "ab 19,99 € pro Monat" werben kann.

Na ja, im Zweifel lässt man sich halt vom Arzt ein Attest ausstellen und kommt so aus dem Vertrag. Wer es dreckig braucht, bekommt es auch dreckig.

Gruß
Daniel
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