Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 06.05.2016 05:37 Uhr
Thema: BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung Antwort auf: Stop the Press! von Icheherntion

"Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des
Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Wer solch langfristige Verträge abschließe, um Kosten zu sparen, müsse auch
entsprechende Risiken tragen, heißt es in dem Urteil. Damit gilt weiterhin,
dass solche Langzeitverträge nur wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorzeitig
gekündigt werden können. "Langfristige Studioverträge können teuer werden",
kommentierte eine Gerichtssprecherin das Urteil.

In dem Fall hatte ein in Hannover wohnender Zeitsoldat mit einem Fitnessstudio
einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen, der sich jeweils drei Monate vor
Laufzeitende um ein Jahr verlängerte, falls nicht gekündigt wurde. Die monatlichen
Kosten betrugen 65 Euro und zudem halbjährlich 69,90 für ein "Trainingspaket".

Umzüge sind "beeinflussbar"

Nachdem der Soldat von Hannover zuerst nach Köln und dann nach Kiel und Rostock
abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag zehn Monate vor Laufzeitende. Doch
seine Hoffnung auf ein vorzeitiges Vertragsende blieb vergeblich. Bei langfristigen
Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer
Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, wie der
BGH befand. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, weil
sie vom Kunden "beeinflussbar" seien.

Unzumutbar hohe Kosten, die eine Kündigung rechtfertigen könnten, liegen laut
Gericht bei einer Gesamtforderung des Studiobetreibers von rund 720 Euro auch
nicht vor. (SPON)

Arschlochgericht. Ich verstehe bis heute nicht, wo das Problem ist,
Fitnesssutdioverträge monatlich oder quartalsweise zu kündigen.
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