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Thema: BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung | Antwort auf: Stop the Press! von Icheherntion | |
"Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wer solch langfristige Verträge abschließe, um Kosten zu sparen, müsse auch entsprechende Risiken tragen, heißt es in dem Urteil. Damit gilt weiterhin, dass solche Langzeitverträge nur wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorzeitig gekündigt werden können. "Langfristige Studioverträge können teuer werden", kommentierte eine Gerichtssprecherin das Urteil. In dem Fall hatte ein in Hannover wohnender Zeitsoldat mit einem Fitnessstudio einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen, der sich jeweils drei Monate vor Laufzeitende um ein Jahr verlängerte, falls nicht gekündigt wurde. Die monatlichen Kosten betrugen 65 Euro und zudem halbjährlich 69,90 für ein "Trainingspaket". Umzüge sind "beeinflussbar" Nachdem der Soldat von Hannover zuerst nach Köln und dann nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag zehn Monate vor Laufzeitende. Doch seine Hoffnung auf ein vorzeitiges Vertragsende blieb vergeblich. Bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, wie der BGH befand. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, weil sie vom Kunden "beeinflussbar" seien. Unzumutbar hohe Kosten, die eine Kündigung rechtfertigen könnten, liegen laut Gericht bei einer Gesamtforderung des Studiobetreibers von rund 720 Euro auch nicht vor. (SPON) Arschlochgericht. Ich verstehe bis heute nicht, wo das Problem ist, Fitnesssutdioverträge monatlich oder quartalsweise zu kündigen. |
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