Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.07.2014 17:35 Uhr
Thema: Re:Warnwestenpflicht tritt in Kraft Antwort auf: Re:Warnwestenpflicht tritt in Kraft von dixip

(...)
> Kommt es zu Gerichtsverfahren, wir befinden uns also in wirklich schlimmen
> Bereichen von Tempoverstößen etc., werden eh Regelsätze verteilt, die nach dem
> Einkommen gehen. Für mal irgendwo 20-30 km/h zu schnell muss so etwas nicht her.


Stimmt, das wäre a) wieder Datemsammeltechnisch blöde und b) Aufwand ohne Ende.
Müssen man wissen, wie das in den anderen Ländern geregelt ist.

> Sinniger wäre eher mal ne differenziertere Betrachtung der Verstöße. 20 km/h zu
> schnell an einem außerorts gelegenen Kindergarten/Schule morgens um 8 Uhr zu
> Schulbeginn ist imo was anderes als mit 120 bei 100 wegen Lärmschutz nachts auf
> ner leeren Autobahn, die Strafe ist aber identisch.


Das sehen die Anwohner der Autobahn mit mangelnder Lärmschutzwand aber anders.
Und da fängt ja dann das Dilemma auch schon an. Wobei das an sich schon okay wäre.

> Neuester Aufreger bei mir: 60 km/h in Baustellen auf BABs mit extra breiten
> Fahrspuren, fester Trennung zum nicht befahrbaren Teil und aktiver Baustelle auf
> der anderen Straßenseite. NRW ist da extrem vorsichtig und bremst den Verkehr
> brutal runter (Staugefahr hoch, Unfallgefahr hoch). In Hessen sind solche
> Baustellen auf jeden Fall mit 80 km/h, in vielen Fällen sogar mit 100 km/h
> ausgeschildert. Finde ich sinnig.
> 60 sollte nur sein, wenns extra-eng ist oder Bauarbeiter direkt 1m neben dem
> Verkehr arbeiten müssen (ohne feste Trennung).


Finde gerade bei Baustellen wo dauernd Leute rumhampeln kann man 60 schon machen.
Das solche Systeme dann auch oft am Autofahrer scheitern, ist klar. Die meisten
können ja mit Einfädeln so gar nichts anfangen.
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