Arne  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 26.05.2023 08:23 Uhr
Thema: Netflix im Urlaub, Zweitwohnsitz, Ferienhaus... Antwort auf: Vielleicht schauen wir bald nicht mehr weil Netflix das von Arne
>ABER: Was ist, wenn man zwei Haushalte hat?
>Zweitwohnsitz, Ferienwohnung, etc.?
>Weiß das jemand?


Ich glaube ich habe die Antwort.
Quelle: [https://www.basicthinking.de/blog/2023/02/01/netflix-will-account-sharing-verhindern/]

Der Hauptstandort wird also durch das heimische WLAN definiert. Doch was geschieht, wenn Nutzer sich auf Reisen befinden oder einen Zweitwohnsitz haben?

Laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten müssen Nutzer sich künftig mindestens einmal alle 31 Tage im WLAN des Hauptstandorts befinden. Wenn sie dann Netflix über dieses Gerät schauen, wird es für diesen Zeitraum dem Konto zugeordnet.

Für alle weiteren Geräte wird künftig eine Verifizierung notwendig. „Wir tun dies, um sicherzustellen, dass das Gerät, mit dem das Konto genutzt wird, zur Kontonutzung autorisiert ist“, heißt es dazu von Netflix. Zunächst hieß es auf der Netflix-Supportseite auch, dass bei Zuwiderhandeln eine Sperre drohe. Dieser Hinweis ist mittlerweile aber verschwunden.

Für die Verifizierung erhält der Kontoinhaber einen Code E-Mail oder an seine Telefonnummer. Dieser 4-stelligen Verifizierungscode muss dann innerhalb von 15 Minuten an dem Gerät eingegeben werden. Bei längerer Abwesenheit vom Hauptstandort kann es laut Netflix sein, dass Nutzer diesen Vorgang „gelegentlich“ wiederholen müssen.
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