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Thema: Hersteller muss exakte Bonbonzahl angeben | Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama | |
"Mit einem Urteil gegen einen Süßwarenhersteller will das Bundesverwaltungsgericht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben erleichtern. Die Richter entschieden, dass auf einer Süßigkeitenpackung neben dem Gewicht des Inhalts auch die Zahl der einzeln verpackten Leckereien – etwa einzeln umwickelte Bonbons – angegeben werden." [https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bundesverwaltungsgericht-hersteller-muss-exakte-zahl-von-bonbons-in-tuete-angeben-a-b46b6567-5e96-4690-bd61-94b53e3eba4c] Die armen Firmen. Die Leute werden nachzählen und durchdrehen wenn 1 Bon Bon in der Packung fehlt. |
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