Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.03.2023 03:36 Uhr
Thema: Keine Werbung heißt Keine Werbung! Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama

"Wenn an Briefkästen ein Aufkleber "Keine Werbung" angebracht ist, dürfen
Prospekte auch nicht anderweitig abgelegt werden. Das hat das Amtsgericht
München entschieden und der Unterlassungsklage eines Wohnungseigentümers
stattgegeben. Im betreffenden Fall ging es um ein Mehrfamilienhaus in
München, bei dem alle Briefkästen der Anlage mit dem Hinweis "Bitte keine
Werbung einwerfen" gekennzeichnet waren. Ein Wohnungseigentümer fand
allerdings Werbeflyer eines Umzugsunternehmens in einen Spalt an der
Briefkastenanlage geklemmt und ärgerte sich so sehr, dass er gegen das
Umzugsunternehmen auf Unterlassung klagte. Das Gericht erklärte, die
Werbung dürfe bei einem Mehrfamilienhaus auch nicht auf der Briefkastenanlage
abgelegt oder in einen Spalt gesteckt werden. Wer mit Flyern Werbung mache,
müsse seinen Verteilern die Regeln einschärfen und notfalls sogar mit
Vertragsstrafen für deren Einhaltung sorgen."

[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/urteil-gericht-werbung-briefkasten-100.html]

Habe keinen Keine Werbung Sticker am Briefkasten.
Weil sonst auch die Umsonst-Zeitungen nicht eingeworfen werden.
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