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Thema: Keine Werbung heißt Keine Werbung! | Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama | |
"Wenn an Briefkästen ein Aufkleber "Keine Werbung" angebracht ist, dürfen Prospekte auch nicht anderweitig abgelegt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden und der Unterlassungsklage eines Wohnungseigentümers stattgegeben. Im betreffenden Fall ging es um ein Mehrfamilienhaus in München, bei dem alle Briefkästen der Anlage mit dem Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" gekennzeichnet waren. Ein Wohnungseigentümer fand allerdings Werbeflyer eines Umzugsunternehmens in einen Spalt an der Briefkastenanlage geklemmt und ärgerte sich so sehr, dass er gegen das Umzugsunternehmen auf Unterlassung klagte. Das Gericht erklärte, die Werbung dürfe bei einem Mehrfamilienhaus auch nicht auf der Briefkastenanlage abgelegt oder in einen Spalt gesteckt werden. Wer mit Flyern Werbung mache, müsse seinen Verteilern die Regeln einschärfen und notfalls sogar mit Vertragsstrafen für deren Einhaltung sorgen." [https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/urteil-gericht-werbung-briefkasten-100.html] Habe keinen Keine Werbung Sticker am Briefkasten. Weil sonst auch die Umsonst-Zeitungen nicht eingeworfen werden. |
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