Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.12.2022 03:48 Uhr
Thema: Porsche-Fahrer dürfen Kombi fahren Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama

"Einer Porsche-Fahrerin ist es zumutbar, einige Tage ersatzweise einen vorhandenen
Zweitwagen zu nehmen - auch wenn der kein Cabrio, sondern ein Kombi ist. Deshalb
besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt
höchstrichterlich in einem Streit aus Leipzig feststellte. Allein die höhere
Wertschätzung des Autos in den Augen seiner Besitzerin reiche dafür nicht - "etwa
weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder
den individuellen Genuss erhöhe".

[https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-bgh-kurzurlaub-mit-kombi-ist-porsche-fahrerin-zumutbar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221125-99-661553]

Gut, dass das geklärt ist.
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