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Thema: Porsche-Fahrer dürfen Kombi fahren | Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama | |
"Einer Porsche-Fahrerin ist es zumutbar, einige Tage ersatzweise einen vorhandenen Zweitwagen zu nehmen - auch wenn der kein Cabrio, sondern ein Kombi ist. Deshalb besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt höchstrichterlich in einem Streit aus Leipzig feststellte. Allein die höhere Wertschätzung des Autos in den Augen seiner Besitzerin reiche dafür nicht - "etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe". [https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-bgh-kurzurlaub-mit-kombi-ist-porsche-fahrerin-zumutbar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221125-99-661553] Gut, dass das geklärt ist. |
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