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Thema: Schufa darf mit Blick in Onlinekonten Alter verifizieren | Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama | |
"Zur Alterskontrolle auf Webseiten, die Dienste nur für Erwachsene anbieten, wird der Kunde beim Einsatz von GiroIdent Jugendschutz auf eine gesicherte Webseite des Fintech-Unternehmens weitergeleitet. "Dort loggt er sich in sein Online-Banking ein und finAPI gleicht den Namen des Kunden mit dem Namen des Kontoinhabers ab", erläutert die Firma, die der britische Open-Banking-Anbieter Yapily übernehmen will. Stimmen die Daten überein, erfolge eine Abfrage des älteren, von der KJM bereits 2005 freigegebenen AVS Q-Bit der Schufa." [https://www.heise.de/news/GiroIdent-Jugendschutz-Schufa-darf-mit-Blick-in-Onlinekonten-Alter-verifizieren-7125223.html] Ja, ihr lest richtig. Man soll seine Kontozugangsdaten auf einer Webseite der Schufa eingeben, damit die sich auf dem Konto einloggen können um Namen und Daten mit den hinterlegten abzugleichen um dann diesen Namen bei der Schufa durchlaufen zu lassen. Höhö. |
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