Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 30.05.2022 03:44 Uhr
Thema: Schufa darf mit Blick in Onlinekonten Alter verifizieren Antwort auf: Der Pressespiegel von Daiyama

"Zur Alterskontrolle auf Webseiten, die Dienste nur für Erwachsene anbieten,
wird der Kunde beim Einsatz von GiroIdent Jugendschutz auf eine gesicherte
Webseite des Fintech-Unternehmens weitergeleitet. "Dort loggt er sich in sein
Online-Banking ein und finAPI gleicht den Namen des Kunden mit dem Namen des
Kontoinhabers ab", erläutert die Firma, die der britische Open-Banking-Anbieter
Yapily übernehmen will. Stimmen die Daten überein, erfolge eine Abfrage des
älteren, von der KJM bereits 2005 freigegebenen AVS Q-Bit der Schufa."

[https://www.heise.de/news/GiroIdent-Jugendschutz-Schufa-darf-mit-Blick-in-Onlinekonten-Alter-verifizieren-7125223.html]

Ja, ihr lest richtig. Man soll seine Kontozugangsdaten auf einer Webseite der
Schufa eingeben, damit die sich auf dem Konto einloggen können um Namen und
Daten mit den hinterlegten abzugleichen um dann diesen Namen bei der Schufa
durchlaufen zu lassen. Höhö.
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