Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.01.2022 03:58 Uhr
Thema: Pflicht-Praktikum ohne Mindestlohn zulässig Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama

"Eine Frau wollte an einer Privatuniversität Medizin studieren. Die
Zulassungsordnung der Uni sah vor, dass sie dafür ein sechsmonatiges Praktikum
in der Krankenpflege gemacht haben musste. Ohne dieses hätte sie das Studium nicht
beginnen dürfen. Dieses Praktikum absolvierte sie schließlich 2019 bei einer Klinik
in Trier - unbezahlt. Die Frau war der Meinung, dass ihr für das Praktikum der
Mindestlohn von damals 9,19 Euro pro Stunde zustehe, und verklagte die Klinik. Es
ging um insgesamt rund 10.000 Euro und Urlaubsabgeltung. Die Vorinstanzen - das
Arbeitsgericht Trier und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - entschieden:
Der Frau steht kein Mindestlohn zu, weil das Praktikum ein Pflichtpraktikum gewesen
sei. In diesem Fall gebe es nach Paragraf 22 des Mindestlohngesetzes kein Geld."

[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mindestlohn-praktikanten-bundesarbeitsgericht-101.html]

Ist doch okay, kann sich schon mal an später gewöhnen!
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