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Thema: Pflicht-Praktikum ohne Mindestlohn zulässig | Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama | |
"Eine Frau wollte an einer Privatuniversität Medizin studieren. Die Zulassungsordnung der Uni sah vor, dass sie dafür ein sechsmonatiges Praktikum in der Krankenpflege gemacht haben musste. Ohne dieses hätte sie das Studium nicht beginnen dürfen. Dieses Praktikum absolvierte sie schließlich 2019 bei einer Klinik in Trier - unbezahlt. Die Frau war der Meinung, dass ihr für das Praktikum der Mindestlohn von damals 9,19 Euro pro Stunde zustehe, und verklagte die Klinik. Es ging um insgesamt rund 10.000 Euro und Urlaubsabgeltung. Die Vorinstanzen - das Arbeitsgericht Trier und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - entschieden: Der Frau steht kein Mindestlohn zu, weil das Praktikum ein Pflichtpraktikum gewesen sei. In diesem Fall gebe es nach Paragraf 22 des Mindestlohngesetzes kein Geld." [https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mindestlohn-praktikanten-bundesarbeitsgericht-101.html] Ist doch okay, kann sich schon mal an später gewöhnen! |
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