Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.01.2022 04:09 Uhr
Thema: Recht auf Auskunft zu leiblichem Vater Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama

"Auch nach einer Adoption ist die leibliche Mutter dem Kind gegenüber grundsätzlich
zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Denn auch
adoptierte Kinder hätten ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, entschied
der für familienrechtliche Fragen zuständige Zwölfte Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH).Demnach kann ein adoptiertes Kind von seiner leiblichen
Mutter Auskunft über den Namen des leiblichen Vaters verlangen. Kann sich die
Mutter nicht erinnern an ihn, muss sie jene Männer benennen, mit denen sie in der
Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte oder damalige Kontaktpersonen fragen, die
Hinweise auf mögliche Erzeuger geben könnten, so der BGH."

[https://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof-adoption-auskunftsrecht-101.html]

Das könnten lange Listen für manche Mütter werden!
< Auf diese Nachricht antworten >