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Thema: Recht auf Auskunft zu leiblichem Vater | Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama | |
"Auch nach einer Adoption ist die leibliche Mutter dem Kind gegenüber grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Denn auch adoptierte Kinder hätten ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, entschied der für familienrechtliche Fragen zuständige Zwölfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH).Demnach kann ein adoptiertes Kind von seiner leiblichen Mutter Auskunft über den Namen des leiblichen Vaters verlangen. Kann sich die Mutter nicht erinnern an ihn, muss sie jene Männer benennen, mit denen sie in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte oder damalige Kontaktpersonen fragen, die Hinweise auf mögliche Erzeuger geben könnten, so der BGH." [https://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof-adoption-auskunftsrecht-101.html] Das könnten lange Listen für manche Mütter werden! |
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