Daiyama  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.01.2022 11:15 Uhr
Thema: Re:THG Quote Antwort auf: Re:THG Quote von Sascha
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>Ein tolles Thema!
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>[https://www.elektroauto-news.net/2021/thg-quote-unwort-der-jahres-rettung-menschheit]
>
>Uff.


Dieser Text ist seltsam, weil er quasi nichts erklärt.
Dieser Kommentar hilft da etwas mehr.

"Dieser Artikel ziemlich verschwurbelt. Menschen, wie unserem Thorsten, hilft er gar nicht, weil er wichtige Fakten nicht erklärt. Es haben sich sechs Punkte geändert, von den bezieht sich der Autor auf drei, die anderen wusste er vermutlich, sonst wären die Schlüsse anders gewesen:

   die THG-Quote wird von heute sechs auf bis 25 % in 2030 schrittweise angehoben
   eine Anrechnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote wird in etwa auf die heutige Menge eingefroren
   eine schrittweise Anhebung der Subquote von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen von heute 0,1 auf bis 2,6 % in 2030 und bei Übererfüllung eine doppelte Anrechnung auf die THG-Quote
   eine dreifache Anrechnung der THG-Quote aus Ladestrom
   Der Betreiber einer Ladestromanlage darf sich jetzt die THG-Quote anrechnen lassen, nicht der Stromlieferant
   Erhöhung der Strafzahlung bei Nichterfüllung der THG-Quote: von 470 auf 600 €/tCO2

Die Lösung wäre für verpflichtete Betreiber nämlich einfach: Biomethan mehr in den Fokus zu nehmen, da könnte man in den nächsten Jahren gar die Unterquote verkaufen, wenn man da richtig gut wäre. Das ist ein Biokraftstoff aus Rest- und Abfallstoffen. Also aus Müll. Und Ladestromanbieter werden. Beides liegt für verpflichtete Betreiber nahe, weil es im klassischen Geschäftsfeld liegt.

Falsch ist die Einordnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Das ist kein Schmäh, sondern ein wichtiger Baustein. Es erfolgt folgerichtig kein Abbau dieser Subvention, sondern ein Freeze, weil die sinnvoll bewirtschaftbare Fläche für solche Pflanzen erreicht wurde. Da kommen wir zum Zielpublikum für diesen Beitrag: Das liest sich alles, wie eine unausgegorene Beratung für THG-Verpflichtete. Hier lesen aber vermutlich gar nicht so viele CEO von Mineralölunternehmen mit.

Daher fasse ich jetzt mal den Vorteil der THG-Novelle für uns Elektromobilisten zusammen: Wir greifen hier quasi ohne eigenes zu tun 300 € ab und können uns an dem Gedanken erfreuen, dass gerade die Gesamtheit der Superstumpfen mit Benziner SUV uns persönlich diese 300 € zahlt. 1€ pro 100 km, Tendenz steigend. Herzlichen Dank!"
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