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Thema: Weg vom Bett zum Homeoffice gesetzlich unfallversichert | Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama | |
"Der Kläger war 2018 auf dem Weg zur heimischen Arbeit von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro gestürzt. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken, erläutert das Bundessozialgericht. Als er die Wendeltreppe betrat, rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte zuständige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hatte Leistungen aus Anlass des Unfalls abgelehnt, dagegen klagte der Gestürzte vor dem Sozialgericht. Er sah eine Verletzung des materiellen Rechts nach Paragraf 8 Abs 1 Satz 1 SGB VII. Das Sozialgericht deutete den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg, das Landessozialgericht in nächster Instanz sah den Weg aber als unversicherte Vorbereitungshandlung an, sie gehe der eigentlichen Tätigkeit nur voraus. Das Bundessozialgericht hat nun die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt." [https://www.heise.de/news/Bundessozialgericht-Weg-vom-Bett-zum-Homeoffice-gesetzlich-unfallversichert-6289702.html] Gut für euch Home-Officers! |
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