Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.12.2021 03:57 Uhr
Thema: Weg vom Bett zum Homeoffice gesetzlich unfallversichert Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama

"Der Kläger war 2018 auf dem Weg zur heimischen Arbeit von seinem Schlafzimmer
in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro gestürzt. Üblicherweise beginnt
er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken, erläutert das
Bundessozialgericht. Als er die Wendeltreppe betrat, rutschte er aus und brach
sich einen Brustwirbel. Die beklagte zuständige Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik hatte Leistungen aus Anlass des Unfalls abgelehnt, dagegen klagte
der Gestürzte vor dem Sozialgericht. Er sah eine Verletzung des materiellen Rechts
nach Paragraf 8 Abs 1 Satz 1 SGB VII. Das Sozialgericht deutete den erstmaligen
morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg, das
Landessozialgericht in nächster Instanz sah den Weg aber als unversicherte
Vorbereitungshandlung an, sie gehe der eigentlichen Tätigkeit nur voraus. Das
Bundessozialgericht hat nun die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt."

[https://www.heise.de/news/Bundessozialgericht-Weg-vom-Bett-zum-Homeoffice-gesetzlich-unfallversichert-6289702.html]

Gut für euch Home-Officers!
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