Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 13.11.2021 05:21 Uhr
Thema: Urteil zu Wärmedämmung Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama

"Wer nachträglich seinen Altbau an der Grundstücksgrenze dämmt, darf damit ein
klein wenig in den Garten des Nachbarn ragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden. Neubauten müssten allerdings so geplant sein, dass die Wärmedämmung
in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt. (...) Bis zu 25 Zentimeter Überbau
sind erlaubt.

[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-waermedaemmung-103.html]

Deutschlandfunk hat sich gestern fast überschlagen vor Freude, alles für das Klima!11
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