Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 11.11.2021 03:52 Uhr
Thema: BGH: Kurieren stehen Handy und Fahrrad zu Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama

"Das Bundesarbeitsgericht folgt damit einem Urteil des hessischen Landes-
arbeitsgerichts vom März. Geklagt hatte ein Fahrradlieferant aus Hessen.
Er holt bestellte Speisen und Getränke von Restaurants ab und bringt sie
zu den Kundinnen und Kunden. Seine Aufträge erhielt er per Smartphone-App
und pro gearbeiteter Stunde bekam er 25 Cent Reparaturpauschale für sein
Fahrrad gutgeschrieben. Einlösen konnte er diese jedoch nur bei einem
festgeschriebenen Vertragspartner. Diese Regelung wurde in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertrags getroffen.Der Lieferant klagte darauf,
ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon zu bekommen.
Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, dass Fahrer und Fahrerinnen ohnehin ein
Fahrrad und ein Handy besäßen und durch die eigene Nutzung nicht übermäßig
belastet würden."

[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fahrradkuriere-kosten-verguetung-101.html]

Hm, wie das wohl ausschaut bei den Pizza-Lieferanten die das eigene Auto nutzen?
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