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Thema: BGH: Kurieren stehen Handy und Fahrrad zu | Antwort auf: Haste schon gelesen?! [Neues aus der Presse] von Daiyama | |
"Das Bundesarbeitsgericht folgt damit einem Urteil des hessischen Landes- arbeitsgerichts vom März. Geklagt hatte ein Fahrradlieferant aus Hessen. Er holt bestellte Speisen und Getränke von Restaurants ab und bringt sie zu den Kundinnen und Kunden. Seine Aufträge erhielt er per Smartphone-App und pro gearbeiteter Stunde bekam er 25 Cent Reparaturpauschale für sein Fahrrad gutgeschrieben. Einlösen konnte er diese jedoch nur bei einem festgeschriebenen Vertragspartner. Diese Regelung wurde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags getroffen.Der Lieferant klagte darauf, ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon zu bekommen. Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, dass Fahrer und Fahrerinnen ohnehin ein Fahrrad und ein Handy besäßen und durch die eigene Nutzung nicht übermäßig belastet würden." [https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fahrradkuriere-kosten-verguetung-101.html] Hm, wie das wohl ausschaut bei den Pizza-Lieferanten die das eigene Auto nutzen? |
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