Mschl  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.08.2021 13:02 Uhr
Thema: Re:Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz Antwort auf: Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz von Arne
Erstmal, dass Du es auch von mir gelesen hast: "Willkommen zurück. Schön dass Du wieder da bist."

>Eigentlich müsste der Satz richtig lauten: "Gegen mich läuft nur noch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz." aber dafür ist die Überschriftzeile zu kurz.
>Und nur noch eins, denn es waren mal drei. Zwei wurden jedoch inzwischen eingestellt.
>
>"Ja, klar," werden jetzt sicherlich einige völlig zurecht sagen. "Du bist ja auch ein Asi. Ehemaliger Fleischfresser und Killerspiele spielender, tätowierter Heavy Metal Hörer, der über 1.000 Horror Filme gesehen hat. Gleich in den Knast, das Schwein!"
>Und das stimmt soweit auch alles.
>Aber auch wenn ich in Videospielen vermutlich schon eine Million Pixelpersonen ums Eck gebracht habe, kenne ich mich mich im richtigen Leben mit Waffen Null aus und wüsste nicht mal wie man eine entsichert.
>
>Was ist also passiert?
>Ich habe dieses Jahr das Haus meiner Eltern entrümpelt und bin dabei an verschiedenen Stellen immer wieder auf Munition gestoßen.
>Die wird vermutlich mein Vater dort hinterlegt haben. Der war zwar auch Pazifist, aber bis vor 20 Jahren eben auch Polizist und... da reißen mir die Erklärungen ab.
>Da es sich um völlig verschiedene Munition gehandelt hat (Kleinkaliber, Schrotmunition, Jagdmunition, Munition für eine Polizeiwaffe, etc.), kann ich es mir nur so erklären, dass er sie irgendwo mal gefunden und mitgenommen hat.
>Keine Ahnung warum, denn Waffen besaß er (er war übrigens über die Hälfte seines Lebens lang Veganer) ausser der Dienstwaffe nie.
>Wir werden es nie erfahren.
>
>Passiert ist dann aber folgendes. Ich mache beispielsweise einen Schrank auf, räume ihn aus und... finde Munition.
>Ich rufe die Polizei an, die kommt vorbei, sichert die Munition und ich bekomme eine Anzeige.
>
>Ja, das klingt jetzt idiotisch, denn das war nicht meine Munition und ich habe mich völlig korrekt verhalten, aber als Erbe bin ich nun mal der Besitzer. Bürokratie der Gewaltenteilung halt. Die Polizei als Exekutive geht also den korrekten Weg eine Anzeige zu schreiben und an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten. Die wiederum prüft den Sachverhalt, sieht ein, dass es Quatsch wäre mir da eine Lampe draus zu bauen und stellt das Verfahren ein.
>Und so ist es passiert. Drei Mal. Denn beim vieren Mal (die Polizisten kannten mich inzwischen) haben sie freundlicherweise davon abgesehen noch eine Anzeige zu schreiben. Dann war es vorbei.
>
>Das Ganze hat aber auch was gutes. Meine Frau meinte, ich sei jetzt mehr sexy, so als potentieller Straftäter...
>Rrrrrrr. :-D


Krasse Nummer. Ist aber wahrscheinlich eine Zwangsläufigkeit, die die Polzei einleiten muss, da Du ja rechtmäßiger Besitzer bist (wenn auch nicht selbst angeschafft).
Was wären die Alternativen gewesen? Die Munition in den Müll zu schmeißen ist ja auch keine Option. Hat die Polizei dazu was sagen können, was man in so einem Fall macht? Wahrscheinlich nicht, sonst hättest Du Dich ja nach dem ersten Fund anders verhalten.
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