Daiyama  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 08.07.2020 12:01 Uhr
Thema: Re:Bürgersteig + Radl? Antwort auf: Re:Bürgersteig + Radl? von Don Cosmo
>>Jeder Fahrradweg, auch der auf dem Bürgersteig, ist in den allermeisten Fällen allein ein (zusätzliches) Angebot.
>
>Laut Bußgeldkatalog ist dem nicht so.
>
>[https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht]
>Deeplink krieg ich nicht hin, beim blauen Schild bisserl nach unten gescrollt steht daneben folgendes:
>Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen
>Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
>“Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
>Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.


Ok, die blauen Schilder sind dann klar. Fußgänger und Fahrrad hätte ich nihct gedacht, dass es ein Gebot ist mit dem Fahrrad auf dem Fußweg(/Radweg-Kombi) zu fahren.
Oft gibt es aber das blaue Fußgängerschild und unten drunter ein weißes Schild "Fahrradfahrer frei" oder so ähnlich. Nach meiner Logik muss ich dort nicht fahren, ich darf dort fahren, wenn ich möchte. Wahrscheinlich ist bei dem Schild "Fahrbahn benutzen erlaubt" das blaue Kombi Schild und ich verwechsel das mit einer anderen Stelle.
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