Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 08.07.2020 10:30 Uhr
Thema: Re:Bürgersteig + Radl? Antwort auf: Bürgersteig + Radl? von Daiyama
>Ich schaffe es langsam auch mal wieder mit dem Radl zur Arbeit zu fahren, dabei stelle ich mir immer die Frage, wenn es einen Bürgersteig gibt, der auch für Fahrräder freigegeben ist (es also keinen getrennten Radweg gibt), muss ich diesen dann benutzen, wie es bei einem getrennten Radweg der Fall wäre oder darf ich auf der Strasse bleiben? Ich hätte gesagt ich darf auf der Strasse beleiben, allerdings fahre ich immer an einem Stück Fussweg mit freigegeben für Räder vorbei, anbei groß ein Schild steht, "Fahrräder dürfen auf Fahrbahn" oder so ähnlich. Dies würde meiner Einschätzung widersprechen. ????

Bei den Bürgersteigen ist normalerweise ein "Fahrräder frei"-Zusatz unten mit dabei, bei dem es Dir als Radfahrer freigestellt ist, ob Du dort fahren willst oder nicht. Wenn viele Fußgänger da sind, macht es wenig Sinn und wird den Zorn der Fußgänger auf Dich ziehen, wenn es wenig/keine Fußgänger sind und Du auf der Straße bist, wirst Du den Zorn der Autofahrer auf Dich ziehen. Als Radler ist man halt oft nur geduldet.

Die abgetrennten Radwege sind in der Tat Pflicht, das hält allerdings Radrennfahrer nicht davon ab, weiterhin auf der Straße zu fahren, weil man ja eher Auto statt Rad ist vom Tempo her (zumindest nach deren Logik).

Was ich nicht weiß, ob man bei dem Schild, das Radfahrer und Fußgänger untereinander abbildet, ob man da auf dem Fußweg fahren MUSS oder nicht. Ich glaube, man muss nicht, aber ich hab mir schon länger angewöhnt, beim Radln sprichwörtlich einen Gang runter zu schalten. Lieber auch mal hinter einem langsamen Radler herzufahren, wenn man nicht sicher überholen kann und auch nicht auf dem Fußweg (rechts) zu überholen. Am Ende ist man nur unwesentlich langsamer und dafür aber weniger verschwitzt, als dauernd schnell fahren zu wollen. Insofern mache ich es immer von der Situation abhängig, wie viel Straßen- oder Fußverkehr ist an diesen Stellen.
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