Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 21.06.2020 06:49 Uhr
Thema: Re:Muß man Trinkgeld eigentlich versteuern? Antwort auf: Muß man Trinkgeld eigentlich versteuern? von Carnivore

Alles wieder gar nicht so einfach: "Das gezahlte Trinkgeld muss versteuert
werden, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht. Wenn das Trinkgeld freiwillig,
ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gegeben wird, muss
es nicht versteuert werden. Das heißt, dass zum Beispiel kein Hinweis auf
Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen darf. Da Trinkgeld ein
Ausdruck der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers
ist, ist es nur steuerfrei bei direktem Erhalt. Wenn es eine allgemeine
Trinkgeldkasse gibt, muss es versteuert werden.

Erhalten jedoch Unternehmer als selbständige Friseurin oder als selbständiger
Taxifahrer Trinkgeld vom Kunden, wird dieses als eine Einnahme gesehen und sollte
ordnungsgemäß dokumentiert werden. Vor allem, wenn es keine Arbeitnehmer gibt, die
das Geld erhalten haben könnten. Es zählt damit zum umsatzsteuerpflichtigen
Entgelt, von dem ein Teil an das Finanzamt als Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Das Trinkgeld ist damit nicht mehr steuerfrei."

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