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Thema: Re:Muß man Trinkgeld eigentlich versteuern? | Antwort auf: Muß man Trinkgeld eigentlich versteuern? von Carnivore | |
Alles wieder gar nicht so einfach: "Das gezahlte Trinkgeld muss versteuert werden, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht. Wenn das Trinkgeld freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gegeben wird, muss es nicht versteuert werden. Das heißt, dass zum Beispiel kein Hinweis auf Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen darf. Da Trinkgeld ein Ausdruck der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist, ist es nur steuerfrei bei direktem Erhalt. Wenn es eine allgemeine Trinkgeldkasse gibt, muss es versteuert werden. Erhalten jedoch Unternehmer als selbständige Friseurin oder als selbständiger Taxifahrer Trinkgeld vom Kunden, wird dieses als eine Einnahme gesehen und sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden. Vor allem, wenn es keine Arbeitnehmer gibt, die das Geld erhalten haben könnten. Es zählt damit zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt, von dem ein Teil an das Finanzamt als Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Das Trinkgeld ist damit nicht mehr steuerfrei." [https://ready2order.com/de/post/trinkgeld-versteuern/] |
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