membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.12.2019 16:44 Uhr
Thema: Re:Oculus Quest Bestellung.... Antwort auf: Re:Oculus Quest Bestellung.... von Daiyama
>Du vergisst noch zu erwähnen, dass sich ein Marketplace Kunde über eine günstige Quest freuen kann!
>Dinge online bestellen und ausprobieren, mache ich nur bei amazon, die wollen das so und bei dem Umsatz den ich dort mache, nehme ich mir das auch ein wenig raus. Aber in 20 Jahren Amazonkunde, kann man das an einer Hand (vielelicht auch 2 Hände ) abzählen, wie oft das vorgekommen ist.  


Nur zur Info, ich hab mal gehört, dass Amazon sich nicht drum schert, wieviel du in den letzten 20 Jahren da gekauft hast. Denen geht es immer nur um die letzten sechs Monate, wenn überhaupt. Auf diesen Zeitraum musst du deine Rückgaben abwägen. Man hört ja ab und an mal Horrorstories, wenn man Amazon Zuviel-Zurückgeber per Hausverbot aussperrt. Die verkaufen einem dann halt nichts mehr (ihr gutes Recht), liefern nichts mehr an die mit dem Account verknüpften Adressen und sperren gleich Dritt-Accounts, die auch diese Adressen beinhalten, gleich mit (Eltern, bessere Hälfte, etc). Das nur zur Info, ich habe das aber nicht selber recherchiert. Ich hatte nur schön öfter gehört, dass man es nicht übertreiben soll (was auch immer das heißen mag) und dass der Kunde als Vergleiche gerne seine gesamte Amazaon-Kaufhistorie anlegt, aber Amazon eben nicht.

>Nö da ich weiß, im Laden ist gekauft, gekauft, da würde ich nie um Kulanz dort "betteln". Ich würde die Quest bei ebay reinstellen und noch Gewinn machen.

Das mit um-Kulanz-betteln habe ich entsprechend überspitzt dargestellt, weil sie es letztlich nicht gesetzlich müssen (aber bestimmt irgendwo in den AGB ein Rückgaberecht erteilen, müssen sie ja, um servicemäßig mit dem Onlinehandel mitzuhalten), Amazon aber eben durch das Fernabsatzgesetz schon. Amazon macht meines Wissens auch nicht von Wertminderung durch Kundennutzung Gebrauch, obwohl es ihnen zustünde, wenn gewisse Abnutzungen über den normalen Gebrauch hinausgehen, der zur Prüfung des Artikels nötig gewesen wäre, müssten sie nicht voll erstatten.
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