Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.12.2019 03:43 Uhr
Thema: Das Umweltbundesamt Informiert Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen
Beschaffung Schreibgeräte und Stempel.

"Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen
Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in
die Vergabe- und Vertragsunterlagen.

(...)

Öffentliche Beschaffungsstellen können bei der Ausschreibung vorgeben,
dass Anbieter die Einhaltung der Leistungsanforderungen durch die Vorlage
von Bescheinigungen einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß § 33 Vergabe
verordnung 9 (VgV 2016) oder durch Gütezeichen (gemäß § 34 VgV; § 24
UVgO 201710) nachweisen müssen.

u.a.

Es müssen mindestens 65% Altpapier der unteren, mittleren und krafthaltigen
Altpapiersorten sowie der Sondersorten (Gruppen 1, 2, 4 und 5 - ausgenommen
die Einzelsorten 2.05, 2.06, 2.14, 4.07 und 5.09) eingesetzt werden - bezogen
auf den gesamten Faserstoffeinsatz.

(...)

Die verwendeten Schreib- und Stempelmedien dürfen keine gefährlichen
Eigenschaften besitzen. Das bedeutet, ihnen darf keine Gefahrenkategorie
des Anhang I der CLP-Verordnung (Verordnung Nr. (EG) 1272/2008) zugeordnet
sein und sie dürfen mit keinen der dort genannten Gefahrenkategorien
entsprechenden Gefahrenhinweisen (H-Sätze) versehen sein.

(...)

Für Marker, Tintenkugelschreiber, Faserstifte und Fasermaler sind abweichend
die Verwendung von Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol und 1-Methoxy-2-propanol,
Propylenglykol bis zu einem Gesamtgehalt von 15% am gebrauchsfertigen Schreib-
/ Stempelmedium zulässig. Für Boardmarker und Permanentmarker sind abweichend
die Verwendung von Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol und 1-Methoxy-2-propanol,
Propylenglykol am gebrauchsfertigen Schreib- / Stempelmedium zulässig.

(...)

Der Nachweis, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden,
kann nach § 33 VgV durch eine Bescheinigung einer Konformitäts-
bewertungsstelle (beispielsweise TÜV, zertifiziertes Prüflabor) oder
eine von ihr ausgegebene Zertifizierung erfolgen. Verlangt die
öffentliche Beschaffungsstelle die Bescheinigung einer bestimmten
Konformitätsbewertungsstelle, so muss sie auch Bescheinigungen
gleichwertiger anderer Konformitätsbewertungsstellen anerkennen
(§ 33 Abs. 1 S. 2 VgV 2016). Die öffentliche Beschaffungsstelle muss
auch andere Nachweise, wie z. B. technische Dossiers des Herstellers
zulassen (gem. § 34 Abs. 2 VgV 2016).

(...)

Die Altpapiersorten 2.05, 2.06 und 5.09 oben 'Selbstdurchschreibe
papiere' dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Alternativ
dürfen DIPN-haltige Altpapiersorten (2.05, 2.06 und 5.09) eingesetzt
werden, wenn ein effizientes technisches System (z. B. Deinking) besteht,
mit dem DIPN überwiegend aus dem Faserkreislauf ausgeschleust wird und
der DIPN-Gehalt im Fertigpapier max. 50 mg/kg beträgt."

Ach lest selbst, sind nur schlanke 49 Seiten.

[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/leitfaden_zur_umweltfreundlichen_oeffentlichen_beschaffung_schreibgeraete_und_stempel.pdf]
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