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Thema: Das Umweltbundesamt Informiert | Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo | |
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung Schreibgeräte und Stempel. "Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. (...) Öffentliche Beschaffungsstellen können bei der Ausschreibung vorgeben, dass Anbieter die Einhaltung der Leistungsanforderungen durch die Vorlage von Bescheinigungen einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß § 33 Vergabe verordnung 9 (VgV 2016) oder durch Gütezeichen (gemäß § 34 VgV; § 24 UVgO 201710) nachweisen müssen. u.a. Es müssen mindestens 65% Altpapier der unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten sowie der Sondersorten (Gruppen 1, 2, 4 und 5 - ausgenommen die Einzelsorten 2.05, 2.06, 2.14, 4.07 und 5.09) eingesetzt werden - bezogen auf den gesamten Faserstoffeinsatz. (...) Die verwendeten Schreib- und Stempelmedien dürfen keine gefährlichen Eigenschaften besitzen. Das bedeutet, ihnen darf keine Gefahrenkategorie des Anhang I der CLP-Verordnung (Verordnung Nr. (EG) 1272/2008) zugeordnet sein und sie dürfen mit keinen der dort genannten Gefahrenkategorien entsprechenden Gefahrenhinweisen (H-Sätze) versehen sein. (...) Für Marker, Tintenkugelschreiber, Faserstifte und Fasermaler sind abweichend die Verwendung von Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol und 1-Methoxy-2-propanol, Propylenglykol bis zu einem Gesamtgehalt von 15% am gebrauchsfertigen Schreib- / Stempelmedium zulässig. Für Boardmarker und Permanentmarker sind abweichend die Verwendung von Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol und 1-Methoxy-2-propanol, Propylenglykol am gebrauchsfertigen Schreib- / Stempelmedium zulässig. (...) Der Nachweis, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden, kann nach § 33 VgV durch eine Bescheinigung einer Konformitäts- bewertungsstelle (beispielsweise TÜV, zertifiziertes Prüflabor) oder eine von ihr ausgegebene Zertifizierung erfolgen. Verlangt die öffentliche Beschaffungsstelle die Bescheinigung einer bestimmten Konformitätsbewertungsstelle, so muss sie auch Bescheinigungen gleichwertiger anderer Konformitätsbewertungsstellen anerkennen (§ 33 Abs. 1 S. 2 VgV 2016). Die öffentliche Beschaffungsstelle muss auch andere Nachweise, wie z. B. technische Dossiers des Herstellers zulassen (gem. § 34 Abs. 2 VgV 2016). (...) Die Altpapiersorten 2.05, 2.06 und 5.09 oben 'Selbstdurchschreibe papiere' dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Alternativ dürfen DIPN-haltige Altpapiersorten (2.05, 2.06 und 5.09) eingesetzt werden, wenn ein effizientes technisches System (z. B. Deinking) besteht, mit dem DIPN überwiegend aus dem Faserkreislauf ausgeschleust wird und der DIPN-Gehalt im Fertigpapier max. 50 mg/kg beträgt." Ach lest selbst, sind nur schlanke 49 Seiten. [https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/leitfaden_zur_umweltfreundlichen_oeffentlichen_beschaffung_schreibgeraete_und_stempel.pdf] |
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