Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.08.2019 18:50 Uhr
Thema: Re:Optische Gründe Antwort auf: Re:Optische Gründe von Guzzi

> Ist das nicht sogar Kennzeichenfälschung, sprich
> Urkundenfälschung, und damit ein Straftatbestand?


Wurde wohl noch nie als Straftat behandelt, immer nur als Ordnungswidrigkeit.
Mehr gibt das Gesetz wohl nicht her. Verwarngeld wohl 10 Euro, Bußgeld 65
Euro und ggf. Stillegung des Fahrzeugs.
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