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Thema: Re:Optische Gründe | Antwort auf: Re:Optische Gründe von Guzzi | |
> Ist das nicht sogar Kennzeichenfälschung, sprich > Urkundenfälschung, und damit ein Straftatbestand? Wurde wohl noch nie als Straftat behandelt, immer nur als Ordnungswidrigkeit. Mehr gibt das Gesetz wohl nicht her. Verwarngeld wohl 10 Euro, Bußgeld 65 Euro und ggf. Stillegung des Fahrzeugs. |
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