Icheherntion  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.10.2016 15:42 Uhr
Thema: Sorry Radfahrer! Antwort auf: Der PP-Beichtstuhl von Icheherntion
Hab gestern einem die Vorfahrt genommen, weil ich dachte, ich wäre im Recht. Später ist mir eingefallen, dass ich gar nicht wusste, ob ich im Recht bin und es nur angenommen habe. Kurze Recherche hat ergeben: Der Radler hätte Vorfahrt gehabt.

Situation: Der Radler ist in einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtug gefahren und diese war als "Radler dürfen falsch fahren" gekennzeichnet. Damit gilt hier ganz normal Rechts vor Links für die Radler. Wusste ich nicht und finde es eigentlich auch dämlich. Bei einer Einbahnstraße sollte man grundsätzlich nicht damit rechnen müssen, dass da jemand rauskommt, also sollten die Radler wenigstens keine Vorfahrt haben, wenn sie schon eine Ausnamhegenehmigung zum falsch Fahren bekommen. Wie Polizei & Co. auch, wenn sie mit Blaulicht unterwegs sind. Die dürfen ja über rote Ampeln fahren, wären aber trotzdem Schuld, falls was passiert. War zumindest mal so, Fahrschule ist jetzt ja auch schon ein paar Jährchen her. Damn, jetzt muss ich das auch noch nachschlagen.

Stealth Edit: Ja, scheint immer noch so zu sein. Man ist zwar verpflichtet, Rettungskräften Platz zu machen, aber wenn die einen Unfall verursachen, z.B. durch überfahren einer roten Ampel, sind sie Schuld.
< Auf diese Nachricht antworten >