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> >Wel-come to Dscher-mä-ni: > >"Am Steuer gilt das sogenannte Handyverbot. (...) Das Verbot gilt für alle >elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. >Allerdings: Auch eine E-Zigarette kann unter diese Kriterien fallen. Das zeigt >eine Entscheidung (Az.: III-1 RBs 201/25) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf >die der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der auf der Autobahn >unterwegs war. Dort beobachtete eine Polizeistreife, wie der Mann etwas auf einem >Gerät eintippte. Im Nachgang folgte ein Bußgeldbescheid wegen eines sogenannten >Handyverstoßes in Höhe von 150 Euro. > >Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein - mit der Begründung, dass er gar >kein Handy bedient, sondern nur die Stärke seiner E-Zigarette verändert habe. >Die Argumentation verfing aber nicht und die Bußgeldstelle bestand auf der Strafe. > Da der Mann sich weiterhin weigerte zu zahlen, ging die Sache vor Gericht." > >[https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-das-Vapen-zum-Handyverstoss-am-Steuer-wird-id30021319.html] > >Auf 32 Zoll großen Bildschirmen im Auto während der Fahrt >in 18 Untermenus gehen um die Temperatur zu ändern, ist aber i.O.
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