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>[i:wollen sie uns bitte mittels der beiliegenden Empfangsbestätigung bestätigen und bis zum 09.09.2025 mit ihrem bisherigen Führerscheindokument zurücksenden. > >Rein vorsorglich weisen wir sie darauf hin, dass wir beide Führerscheine für ungültig erklären und auf ihre Kosten zur nationalen INPOL-System der Polizei ausschreiben müssen, sofern uns die Empfangsbescheinigung sowie ihr bisheriger Führerschein nicht innerhalb der gesetzten Frist zugehen sollte.] > >Da verlässt man sich doch gerne auf die Post. Porto muss ich natürlich selbst bezahlen. > >In 14 1/2 Jahren dann wieder neu beantragen.
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