Antwort auf den Beitrag "Guten! nt" posten:
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> >Da hatte mich der Don neulich auf eine Pizza eingeladen und wie ich halt so bin, >machte ich mir Gedanken über die Pizzatellerunterlage. Zuerst fragte ich nach der >CE-Konformitätserklärung für Keramikgegenstände, die er aber nicht hatte -- was >ich natürlich wusste. Wies dann auf die nationale Bedarfsgegenständeverordnung hin >und das es gar nicht schlimm ist, wenn er keine Erklärung hat, denn es gibt eine >Regelungslücke; So ist gemäß Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 eine schriftliche >Erklärung der Rechtskonformität zwar nur für Materialien vorgesehen, für die es auch >spezifische Einzelregulierungen gibt, gleichwohl stellt Richtlinie 2005/31/EG vom >29. April 2005 zur Änderung der Richtlinie 84/500/EWG des Rates hinsichtlich einer >Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften und hinsichtlich der Leistungskriterien >für die Methode zur Analyse von Keramikgegenständen, die dazu bestimmt sind, mit >Lebensmitteln in Berührung zu kommen [Amtsblatt der Europäischen Union Abl. L 110/36 >vom 30.4.2005] auf Folgendes ab: > >"Folgender Artikel 2a wird eingefügt: Artikel 2a: (1) Auf den Stufen der Vermarktung >bis einschließlich zum Einzelhandel muss Keramikgegenständen, die noch nicht mit >Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, eine schriftliche Erklärung gemäß Artikel >16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates [ABl. >L 77 vom 16.3.2001, S. 14. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/4/EG >(ABl. L 19 vom 21.1.2005, S. 50).] beigefügt sein. Diese Erklärung ist vom Hersteller >oder von einem in der Gemeinschaft niedergelassenen Verkäufer auszustellen und muss >die in Anhang III zur vorliegenden Richtlinie aufgeführten Angaben enthalten." Da >der Don die Pizzateller aber von seinem Albanischen Italiener gemopst hat, entfällt >diese Auflage für ihn. > >Mittlerweile war die Pizza kalt, der Don war weg und ich bin wieder mal alleine in >der Nacht verschwunden. In diesem Sinne,
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