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> >"Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; >französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du >seigneur[1]) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, >bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen >die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz >(Stechgroschen) zu verlangen. Die Rechtsgepflogenheit beziehungsweise >die zugehörige erotische Machtfantasie ist in der Frühen Neuzeit und >Aufklärung in literarisch-politischen Publikationen publikumswirksam >und verkaufsfördernd dargestellt worden." > >So, so, Stechgroschen!
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