Antwort auf den Beitrag "Guten! nt" posten:
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> >Es geht immer noch um die Usernamenänderung: Das Verfassungsgericht hielt mittlerweile >mit Verweis auf die eigene Rechtsprechung dagegen: Der Lokalregierung im PP stehe für >ihre exekutive Tätigkeit des unantastbaren Kernbereichs der Usernamenänderung nicht zu >Gebühren in Form von Schekeln zu erheben, die einen grundsätzlichen, nicht ausforschbaren >Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließen. Dieser Schutz setze sogar dem >parlamentarischen Auskunftsrecht Grenzen und sei folglich erst recht bei Usernamenänderungs- >Ersuchen zu beachten, handle es sich dabei doch "lediglich um eine einfach-gesetzliche >Maßnahme zur Förderung von in der Verfassung verankerten Prinzipien". Derlei Grundsätze >müssten auch auf die Verwaltungstätigkeit des Bundesverfassungsgerichts (in Dimension C137) >übertragen werden. Ja, nee, ich bleibe dabei: Er muss die Namensänderung noch bezahlen! >In diesem Sinne!
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