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> >"Der Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits im Jahr 2020 muss von den >Bürgerinnen und Bürgern Großbritanniens hingenommen werden. Dies sei "eine >automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten >Beschlusses, aus der Union auszutreten", nicht aber beklagbarer Entscheidungen >der EU, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Klagen vor den EU-Gerichten >seien daher unzulässig." > >[https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/brexit-klage-eugh-eu-rechte] > >Dann muss man halt vor den eigenen Gerichten klagen.
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