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> >Ich weiß gar nicht, wie der Status der Kanalinseln jetzt ist. > >Nachtrag: "Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem >Vereinigten Königreich ist für den Bereich Zollpräferenzen und Ursprungsregeln >auch für die Insel Man und die Kanalinseln anwendbar (gemäß Art. 774 Abs. 2 in >Verbindung mit Art. 520 Abs. 3). Damit sind Warenlieferungen in diese Sonder- >gebiete genauso zu behandeln wie solche nach Großbritannien, d.h. es sind >Zollformalitäten abzuwickeln, die Einfuhr von EU-Ursprungswaren ist jedoch >zollfrei möglich." > >***Diese Nachricht wurde von Sascha am 18.09.2022 06:50 bearbeitet.***
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