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> >"Lateinischer Juristenjargon (Abkürzung: c.i.c.) für ein Verschulden beim >Vertragsschluss. Es geht um eine vorvertragliche, d.h., ohne bestehenden Vertrag, >entstehende Haftung, wenn einer der Kontrahenten einen Fehler begeht, der beim >Gegenpart einen Schaden auslöst!
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