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| Thema: Vapen als Handyverstoß | Antwort auf: Der pp-Forums-Newsfeed von Daiyama | |
Wel-come to Dscher-mä-ni: "Am Steuer gilt das sogenannte Handyverbot. (...) Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Allerdings: Auch eine E-Zigarette kann unter diese Kriterien fallen. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: III-1 RBs 201/25) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf die der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der auf der Autobahn unterwegs war. Dort beobachtete eine Polizeistreife, wie der Mann etwas auf einem Gerät eintippte. Im Nachgang folgte ein Bußgeldbescheid wegen eines sogenannten Handyverstoßes in Höhe von 150 Euro. Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein - mit der Begründung, dass er gar kein Handy bedient, sondern nur die Stärke seiner E-Zigarette verändert habe. Die Argumentation verfing aber nicht und die Bußgeldstelle bestand auf der Strafe. Da der Mann sich weiterhin weigerte zu zahlen, ging die Sache vor Gericht." [https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-das-Vapen-zum-Handyverstoss-am-Steuer-wird-id30021319.html] Auf 32 Zoll großen Bildschirmen im Auto während der Fahrt in 18 Untermenus gehen um die Temperatur zu ändern, ist aber i.O. |
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