Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 05.12.2025 03:38 Uhr
Thema: Vapen als Handyverstoß Antwort auf: Der pp-Forums-Newsfeed von Daiyama

Wel-come to Dscher-mä-ni:

"Am Steuer gilt das sogenannte Handyverbot. (...) Das Verbot gilt für alle
elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Allerdings: Auch eine E-Zigarette kann unter diese Kriterien fallen. Das zeigt
eine Entscheidung (Az.: III-1 RBs 201/25) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf
die der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der auf der Autobahn
unterwegs war. Dort beobachtete eine Polizeistreife, wie der Mann etwas auf einem
Gerät eintippte. Im Nachgang folgte ein Bußgeldbescheid wegen eines sogenannten
Handyverstoßes in Höhe von 150 Euro.

Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein - mit der Begründung, dass er gar
kein Handy bedient, sondern nur die Stärke seiner E-Zigarette verändert habe.
Die Argumentation verfing aber nicht und die Bußgeldstelle bestand auf der Strafe.
Da der Mann sich weiterhin weigerte zu zahlen, ging die Sache vor Gericht."

[https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-das-Vapen-zum-Handyverstoss-am-Steuer-wird-id30021319.html]

Auf 32 Zoll großen Bildschirmen im Auto während der Fahrt
in 18 Untermenus gehen um die Temperatur zu ändern, ist aber i.O.
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