Daiyama  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.11.2025 08:28 Uhr
Thema: Re:Kabotage? Antwort auf: Re:Kabotage? von Mschl
>>
>>"Seit dem 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff.
>>Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
>>Kabotagebeförderungen durch einen Transportunternehmer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat im
>>Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des
>>Fahrzeuges zu. Dabei muss für die Kabotagebeförderungen dasselbe Kraftfahrzeug verwendet
>>werden, mit welchem auch die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wurde."
>>
>>[https://www.balm.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gueterkraftverkehr/Kabotage.html]
>
>Einfach erklärt: ein Frachtführer fährt Ware ins Ausland. Dort entlädt er die Ware und es bietet sich an, dass er noch einen Auftrag für einen inländischen Transport annimmt. Das ist z.B. wichtig für die Haftung: gelten im grenzüberschreitenden Verkehr noch die (einheitlichen) CMR-Regelungen, kann die Haftungsgesetzgebung von Land zu Land ganz unterschiedlich sein.
>
>Willkommen in meiner (Arbeits-)Welt! Ich muss sowas tatsächlich wissen.


Die Verordnung sagt, er muss das über die Grenze geschmuggelte Gut erst komplett ausräumen und nicht nur teilweise und dann noch etwas Inlandstransportgut dazuladen, weil sonst herrscht Chaos!
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